Pensionskasse PANVICA (PKP)

Überprüfen Sie anhand Ihres letzten Vorsorgeausweises, ob Sie wirklich in der Pensionskasse PANVICA (PKP) versichert sind. Falls Sie bei der PANVICAplus versichert sind, klicken Sie hier. Sofern Sie unsicher sind, wo Sie versichert sind, fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder 
kontaktieren Sie uns.

Vorsorgereglement
Organisations- und Wahlreglement
Kostenreglement

Falls Sie vorher im Rahmen der beruflichen Vorsorge versichert waren und Sparbeiträge bezahlten, haben Sie Anspruch auf eine Freizügigkeitsleistung. Bitte veranlassen Sie, dass die Freizügigkeitsleistung von der bisherigen Vorsorgeeinrichtung Ihres früheren Arbeitgebers auf unser Konto überwiesen wird.


Informationen

Merkblatt für Neueintretende

Bei Bedarf können Sie Guthaben aus der beruflichen Vorsorge dazu verwenden, um zum Beispiel ein Haus oder eine Wohnung zu kaufen oder zu bauen.


Informationen

Merkblatt Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge


Formulare

Geltendmachung Vorbezug/Verpfändung

Mit freiwilligen Einkäufen in die Pensionskasse sparen Sie Steuern und erhöhen Ihre Leistungen im Alter! Abhängig von Ihrem versicherten Lohn sind aber die Einkaufsmöglichkeiten begrenzt. Prüfen Sie anhand Ihres Vorsorgeausweises, ob und wie hoch Sie freiwillige Einkäufe leisten können.


Informationen

Merkblatt Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen

Merkblatt Steuern beim Einkauf


Formulare

Begehren für den Einkauf in die vollen reglementarischen Leistungen

Melden Sie uns Ihren Ehegatten bzw. Lebenspartner, damit diese im Todesfall Ansprüche für eine Ehegatten- bzw. Lebenspartnerrente geltend machen können.


Formulare

Bestätigung Lebenspartnerschaft (Konkubinat)

Bei einer Scheidung oder der Auflösung einer eingetragenen Partnerschaft befindet das Gericht über die Aufteilung der während der Ehe in die Pensionskasse einbezahlten Beiträge. Dabei wird meist ein Teil der Austrittsleistung oder ein Anteil einer lebenslänglichen Rente der versicherten Person dem berechtigten Ehegatten zugesprochen.

Sofern Sie bei einem Stellenwechsel auch die Vorsorgeeinrichtung wechseln, überweisen wir die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung. 

Sofern Sie nicht direkt eine neue Stelle antreten, überweisen wir Ihre Austrittsleistung auf ein von Ihnen gemeldetes Freizügigkeitskonto bzw. spätestens nach 6 Monaten an die Auffangeinrichtung BVG.

Informationen

Merkblatt betreffend Austritt aus der Pensionskasse

Merkblatt Barauszahlung bei Ausreise in ein Land der EU bzw. EFTA


Formulare

Antrag auf Barauszahlung von Pensionskassenguthaben

Todesfälle müssen uns gemeldet werden, damit wir das Todesfallkapital bzw. Renten für Ehegatten oder Lebenspartner entrichten können.


Formulare

Meldung Todesfall

Im Falle Ihrer Pensionierung können Sie Ihr Vorsorgekapital oder einen Teil davon als Kapital beziehen.


Formulare

Meldung Kapitaloption

Meldung Pensionierung

Bei einer länger dauernden, durch einen Arzt ausgewiesenen Arbeitsunfähigkeit (AUF) von mind. 3 Monaten besteht grundsätzlich ein Anspruch auf die Beitragsbefreiung analog dem Grad der Arbeitsunfähigkeit.

Damit wir den Anspruch prüfen und festlegen können, bitten wir Sie, uns Ihre Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.


Formulare

Meldung Arbeitsunfähigkeit

Zusatzfragen über Arbeitsunfähigkeit