Familienausgleichskasse

Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige. Es wird unterschieden zwischen Kinder- und Ausbildungszulagen. Die Höhe der Zulagen ist kantonal unterschiedlich und liegt bei mindestens CHF 200.– bzw.
CHF 250.– pro Monat. Die Kantone können zusätzliche Geburts- und Adoptionszulagen einführen. Pro Kind kann nur eine Zulage bezogen werden. Der Empfänger richtet sich nach der gesetzlich geregelten «Anspruchskonkurrenz». 

Familienzulagen

Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Anmeldung der Familienzulagen erfolgt am einfachsten via Onlineplattform connect.

Zu Connect


Informationen

Merkblatt «Familienzulagen»

 

Formulare

Anmeldung Familienzulagen

E 411 Anspruch Wohnland Familienangehörige