Familienausgleichskasse

Anspruch auf Familienzulagen haben Arbeitnehmende, Selbständigerwerbende sowie Nichterwerbstätige. Es wird unterschieden zwischen Kinder- und Ausbildungszulagen.
Die Höhe der Zulagen ist kantonal unterschiedlich und liegt bei mindestens CHF 200.– bzw. CHF 250.– pro Monat. Die Kantone können zusätzliche Geburts- und Adoptionszulagen einführen. Pro Kind kann nur eine Zulage bezogen werden. Der Empfänger richtet sich nach der gesetzlich geregelten «Anspruchskonkurrenz». 

Kinder- und Ausbildungszulagen

Die Anmeldung der Familienzulagen erfolgt über den Arbeitgeber, am einfachsten via Onlineplattform connect.

Zu Connect


Informationen

Familienzulagen (FZ)

Merkblatt «Familienzulagen»

Merkblatt «Informationen zu den Ausbildungszulagen»

Familienzulagen: (Erst-) Anspruchsberechtigung