Pensionskasse
Die Berufliche Vorsorge soll, zusammen mit den Leistungen aus AHV/IV, den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Seit dem 1.1.1985 sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu versichern.
Selbständigerwerbende unterstehen nicht obligatorisch dem BVG und können den Vorsorgeschutz frei wählen.
Die Pensionskasse PANVICA ist im Rahmen der proparis, Vorsorge Gewerbe Schweiz, eine im Register für berufliche Vorsorge eingetragene Personalvorsorgeeinrichtung.
Unsere Aufgabe ist die Durchführung der beruflichen Vorsorge für unsere Mitglieder im Rahmen der Gesetzgebung und des Vorsorgereglements.
Darunter fallen insbesondere:
- Das Beitragsinkasso
- Die Leistungserbringung wie folgt:
- Altersvorsorge: Das angesparte Kapital wird als Altersrente oder als einmalige Abfindung ausbezahlt; neu kann anstelle der Altersrente die Kapitalauszahlung eines Teils des gesamten Altersguthabens verlangt werden.
- Hinterlassenenvorsorge: Ehegattenrente und Waisenrente
- Invalidenvorsorge: Invalidenrente und Invaliden-Kinderrente
- Die Information und Beratung der Selbständigerwerbenden über die optimale individuelle Vorsorge
Neue Mitarbeiter werden in der AHV-Kasse und der Pensionskasse gleichzeitig und aufgrund des gleichen Anmeldeformulars erfasst.
Interessante Unterlagen und Merkblätter finden Sie in unseren Downloads.
Immer wieder gestellte Fragen werden unter "Häufig gestellte Fragen" beantwortet.