Neue AHV-Nummer ab 2008
Die heute gültige AHV-Nummer wird seit der Einführung der AHV im Jahre 1948 verwendet. Diese 11-stellige AHV-Nummer stösst nun aber in absehbarer Zeit an ihre Grenzen, da jede Nummer nur ein einziges Mal zugeordnet werden darf. Zudem entspricht die aktuelle AHV-Nummer nicht den Anforderungen des Datenschutzes.
Das neue System mit der 13-stelligen AHV-Nummer stellt sicher, dass jede Person eine eindeutige Nummer erhält. Es handelt sich bei der neuen Nummer um eine vollständig anonymisierte Nummer. Informationen über die Person wie Geschlecht, Geburtsdatum und –jahr oder die Nationalität sind nicht mehr aus der AHV-Nummer ersichtlich.
Ein weiterer Pluspunkt ist, dass das neue System zukünftig eine effektivere Zusammenarbeit mit den anderen europäischen Sozialversicherungssystemen zulässt.
Wozu wird die AHV-Nummer gebraucht?
Wer Beiträge bezahlt oder Leistungen bezieht, ohne Beiträge zahlen zu müssen, erhält eine AHV-Nummer (heute noch die graue Karte). Die AHV-Nummer dient den Durchführungsstellen der AHV/IV (Ausgleichskassen und IV-Stellen) dazu, die eingehenden Beiträge oder die ausbezahlten Leistungen der entsprechenden Person zuzuordnen.
Wie sieht die neue AHV-Nummer aus?
Die zukünftige 13-stellige AHV-Nummer setzt sich wie folgt zusammen:
Der Ländercode für die Schweiz ist 756 und ist für alle Versicherten gleich.
Muss ich als versicherte Person etwas unternehmen?
Nein. Die neue Versichertennummer wird voraussichtlich auf den 1. Juli 2008 eingeführt. Die Auslieferung der neuen AHV-Ausweise ist für das 2. Semester 2008 geplant.
Was bedeutet das für mich als Arbeitgeber?
Voraussichtlich im 2. Semester 2008 wird Ihnen die zuständige Ausgleichskasse die neuen AHV-Ausweise für Ihre MitarbeiterInnen zwecks Weiterleitung zustellen. Zur Zeit wird nach einer für alle involvierten Stellen geeignete Form gesucht. Die EDV-Programme müssen auf die neue AHV-Nummer umgestellt werden. Während einer Übergangsphase werden die Ausgleichskassen jedoch sowohl die alte als auch die neue AHV-Nummer verwenden können.
Was geschieht mit der alten AHV-Nummer?
Die alte AHV-Nummer bleibt bestehen und wird mit der neuen Nummer verknüpft. Dadurch kann garantiert werden, dass keine Daten verloren gehen.
Muss der alte AHV-Ausweise (graue Karte) aufbewahrt werden?
Ja. Der alte AHV-Ausweis muss aufbewahrt werden. Zum Bezug von Leistungen (z.B. Altersrente) muss dieser der zuständigen Ausgleichskasse eingereicht werden.
An wen kann ich mich bei Fragen melden?
An Ihre Ausgleichskasse oder via Internet auf www.ahv-iv.info.