Entschädigungen
Vaterschaftsurlaub ab 1. Januar 2021
In der Volksabstimmung vom 27. September 2020 wurde die Vorlage für einen bezahlten Vaterschaftsurlaub angenommen. Die Neuerung tritt am 1. Januar 2021 in Kraft. Damit haben Väter die Möglichkeit, innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt eines Kindes einen zweiwöchigen bezahlten Vaterschaftsurlaub zu beziehen. Finanziert wird der Vaterschaftsurlaub über die Erwerbsersatzordnung (EO). Deshalb erhöht sich der Beitrag an die EO ab 1. Januar 2021 von heute 0.45% auf neu 0.5% (AG und AN).
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Elakkia Sivanamam, Team MVSE,
Tel.-Nr. 031 388 14 40 oder mvse(at)panvica.ch zur Verfügung.
Mutterschaftsentschädigung
Die Mutterschaftsentschädigung ist wie die der Erwerbsersatzordnung (EO) als Taggeld- und nicht als Rentensystem aufgebaut. Im Gegensatz zur EO kennt die Mutterschaftsentschädigung keine Minimalansätze und Nichterwerbstätige können keinen Anspruch geltend machen, da die Mutterschaftsentschädigung ausschliesslich auf erwerbstätige Frauen ausgerichtet ist.
Für Fragen und Auskünfte steht Ihnen Frau Elakkia Sivanamam, Team MVSE,
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