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Individuelles Konto
Die Jahreseinkommen, von denen Versicherte Beiträge an die AHV leisten, dienen als Grundlage für die späteren Rentenberechnungen. Über diese Jahreseinkommen führen deshalb die Ausgleichskassen für jede beitragspflichtige Person ein so genanntes Individuelles Konto (IK). Damit die Ausgleichskasse weiss, wer wie viele Beiträge geleistet hat, ist der Arbeitgeber verpflichtet, ihr jeweils am Jahresende mitzuteilen, wie sich die von ihm abgelieferten Beiträge auf seine einzelnen Arbeitnehmer und Arbeitnehmerinnen verteilen. Bei Nichterwerbstätigen und Selbstständigerwerbenden tragen die Ausgleichskassen ein den Beiträgen entsprechendes Einkommen auf dem IK ein. Werden Beiträge einer versicherten Person bei verschiedenen Ausgleichskassen abgerechnet, führt jede dieser Kassen ein IK.
Wer überprüfen möchte, ob die Beitragsdauer lückenlos ist oder ob der Arbeitgeber die abgezogenen Beiträge auch wirklich mit der Ausgleichskasse abgerechnet hat, kann hier online ein Formular ausfüllen. Anschiessend wird im der IK-Auszug an die angegebene Adresse zugesendet.
Zum Formular:
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