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Häufig gestellte Fragen - MSE

Was ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung ist eine Taggeldleistung welche es anspruchsberechtigten Frauen ermöglicht, während 98 Tagen nach der Geburt ihr Kind betreuen zu können ohne eine wesentliche Reduktion des Einkommens.

Seit wann ist die Mutterschaftsentschädigung in Kraft?

 Die Mutterschaftsentschädigung gilt seit dem 1. Juli 2005.

Wer hat Anspruch auf die Mutterschaftsentschädigung?

Alle Frauen, die zum Zeitpunkt der Geburt ein Einkommen erzielen bzw. ein Taggeld beziehen, sei es als Arbeitnehmerin, Selbständigerwerbende oder im Familienbetrieb Mitarbeitende bzw. arbeitslose oder arbeitsunfähige Frauen.

Wie hoch ist die Mutterschaftsentschädigung?

Die Mutterschaftsentschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt, höchstens jedoch CHF 196.- pro Tag. Dieser Höchstanspruch wird bei Arbeitnehmerinnen bei einem monatlichen Einkommen von CHF 7'350.- erreicht, bei selbständigerwerbenden Frauen liegt das Maximum bei einem Jahreseinkommen von CHF 88'200.- (Einkommen x 0.8% / 360 Tage = Taggeld).

Wie lange wird die Mutterschaftsentschädigung ausgerichtet?

Der Anspruch beträgt grundsätzlich 98 Tage (14 Wochen).

Bin ich während des Mutterschaftsurlaubs gegen Unfall versichert?

Ja. Die Unfalldeckung (Nichtbetriebsunfall NBU) ist während den 98 Tagen Mutterschaftsurlaub vollumfänglich gewährleistet.

Habe ich während des Mutterschaftsurlaubs Anspruch auf Ferien?

Ja. Während den 98 Tagen Mutterschaftsurlaub darf der Arbeitgeber den Ferienanspruch nicht kürzen.

An wen wird die Mutterschaftsentschädigung ausbezahlt?

Grundsätzlich wird die Mutterschaftsentschädigung dem Arbeitgeber gutgeschrieben, dies solange er den Lohn ausrichtet. Sobald kein Arbeitsverhältnis mehr besteht, wird die Mutterschaftsentschädigung direkt der Mutter überwiesen.

Was passiert, wenn die Mutter vor Ablauf der 98 Tage die Arbeit wieder aufnimmt?

Sobald die Mutter die Arbeit wieder aufnimmt – auch nur Teilzeit – wird die Zahlung der Mutterschaftsentschädigung unverzüglich eingestellt.

Werden auf der Mutterschaftsentschädigung Sozialabzüge gemacht?

Ja. Folgende Beiträge müssen in Abzug gebracht werden: AHV/IV/EO 5.125%, ALV 1,1% bis CHF 148'200.-; Solidaritätsbeitrag von 0.5% ab CHF 148'201.-, BVG sowie Krankentaggeldversicherung.

  

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