Häufig gestellte Fragen - Krankheit und Unfall
- Wie kann sich ein Arbeitnehmer nach Austritt aus der Firma für Unfälle versichern?
- Wieviel Lohnabzug kann einem Angestellten für die Krankentaggeldversicherung gemacht werden (Bäcker / Confiseure)?
- Wie sind Taggeldleistungen bei Unfall oder Krankheit auf dem Lohnblatt zu verbuchen?
- Sind Teilzeitangestellte auch zu versichern?
- Sind Schnupperstifte anzumelden?
- Wie kann sich ein Arbeitnehmer nach Austritt aus der Firma im Krankheitsfall versichern?
- Wieviel Lohn ist dem Angestellten bei Krankheit/Unfall während der Wartefrist zu bezahlen?
- Welches Schadenformular ist bei einem Unfall auszufüllen?
Wie kann sich ein Arbeitnehmer nach Austritt aus der Firma für Unfälle versichern?
Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die obligatorisch für Nichtberufsunfälle versichert sind, können diese Versicherung durch besondere Abrede für höchstens sechs Monate über das Ende der obligatorischen Versicherung hinaus verlängern. Die Versicherung der Nichtberufsunfälle endet mit dem 31. Tag nach dem Tag an dem der Anspruch auf mindestens den halben Lohn aufhört. Weitere Informationen (z.B. über die Pflichten des Arbeitgebers oder Formular für Abschluss der Abredeversicherung) finden sie über folgenden Link: Abredeversicherung
Wieviel Lohnabzug kann einem Angestellten für die Krankentaggeldversicherung gemacht werden (Bäcker / Confiseure)?
Die Prämie für die Krankentaggeldversicherung ist mindestens zur Hälfte durch den Arbeitgeber zu finanzieren, Abzug für den Arbeitnehmer also max. 50 %. Dies bis zum Monatsende des 70-igsten Altersjahres.
Wie sind Taggeldleistungen bei Unfall oder Krankheit auf dem Lohnblatt zu verbuchen?
Während der Wartefrist als normaler Lohn in der Kolonne 5 des Lohnblattes mit allen üblichen Abzügen. Leistungen, die der Versicherer zahlt, sind in der Kolonne 13 des Lohnblattes einzutragen. Diese Leistungen sind nicht AHV-pflichtig. Der einzige Abzug ist für das BVG (während insgesamt 3 Monaten) zu machen.
Sind Teilzeitangestellte auch zu versichern?
Generell ja, wenn eine regelmässige Tätigkeit ausgeübt wird. Bei 8 und mehr Wochenstunden im Durchschnitt eines Jahres; dies gilt auch für Nichtberufsunfall (NBU) und Pensionskasse (BVG).
Das Krankentaggeld ist immer zu versichern, auch bei weniger als 8 Wochenstunden.
Wie kann sich ein Arbeitnehmer nach Austritt aus der Firma im Krankheitsfall versichern?
Über die Einzelversicherung; als Arbeitgebender haben Sie den Austretenden über das Übertrittsrecht in die Einzelversicherung des Kollektivversicherers aufmerksam zu machen.
Wieviel Lohn ist dem Angestellten bei Krankheit/Unfall während der Wartefrist zu bezahlen?
88% des Lohnes gemäss Art. 33, Absatz 4 des GAV des SBKV
88% des Lohnes gemäss Art. 23, Absatz 1 des Landes-Gesamtarbeitsvertrages des Gastgewerbes
Welches Schadenformular ist bei einem Unfall auszufüllen?
Die weisse Schadenmeldung wenn die Arbeitsunfähigkeit voraussichtlich länger als 3 Tage dauert (inkl. Unfalltag), bei Berufskrankheit und bei Zahnverletzungen. Die grüne Schadenmeldung in allen anderen Fällen (Bagatellschäden).
Merkblatt UVG & Zusatzversicherung.pdf