Häufig gestellte Fragen - IV
- Wie lange kann es dauern bis ein IV-Entscheid vorliegt?
- Inwiefern muss ich der IV Auskunft geben?
- Wird die Rente einer Revision unterzogen?
- Wo kann ich als schweizerische(r) IV-RentnerIn einen IV-Ausweis beziehen?
- Zu welchen Dienstleistungen berechtigt der Invaliden-Ausweis?
- Wie berechnet sich eine IV-Rente?
- Wann wird eine viertel, halbe, dreiviertel oder ganze IV-Rente ausgerichtet?
- Gibt es eine Koordination zwischen den Leistungen der IV und der SUVA?
- Kann ich eine IV-Rente und Arbeitslosenentschädigung gleichzeitig beziehen?
Wie lange kann es dauern bis ein IV-Entscheid vorliegt?
Damit die Invalidenversicherung einen Entscheid fällen kann, braucht es aufwändige Abklärungen, in welche verschiedene interne und externe Stellen involviert sind.
Für Sachleistungen wie Hilfsmittel oder berufliche Massnahmen dauert der Entscheid ungefähr 3 bis 9 Monate. Für Rentenleistungen – je nach Abklärungsaufwand – ungefähr 6 bis 24 Monate.
Inwiefern muss ich der IV Auskunft geben?
Die versicherte Person ist verpflichtet, alle für die Beurteilung nötigen Auskünfte zu erteilen (Gesundheitszustand, Tätigkeit, Arbeits- und Eingliederungsfähigkeit).
Durch die Unterzeichnung des Anmeldeformulars ermächtigt die versicherte Person die IV, die für den Fall erforderlichen Informationen bei den zuständigen Stellen einzuholen.
Wird die Rente einer Revision unterzogen?
Ja. In der Regel alle 1 bis 5 Jahre, je nach Entwicklung der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse. Grundsätzlich erfolgt eine Revision von Amtes wegen. Sie kann jedoch auch auf Verlangen der versicherten Person vorgenommen werden.
Wo kann ich als schweizerische(r) IV-RentnerIn einen IV-Ausweis beziehen?
Wenden Sie sich an die Ausgleichskasse, die Ihnen die IV-Rente ausbezahlt. Diese stellt Ihnen in der Regel den Invaliden-Ausweis aus. Sollte dies nicht möglich sein, wenden Sie sich an die zuständige IV-Stelle.
Zu welchen Dienstleistungen berechtigt der Invaliden-Ausweis?
Der Invaliden-Ausweis berechtigt unter anderem zu Transportvergünstigungen oder Parkierungserleichterungen.
Wie berechnet sich eine IV-Rente?
Die Höhe der IV-Rente wird durch den Invaliditätsgrad bestimmt.
Wenn die Differenz zwischen dem früheren Validen-Einkommen (bis zum 31.12. des Jahres, das dem Eintritt des Rentenfalles vorangeht) und dem theoretisch möglichen Invaliden-Einkommen nach Abschluss der beruflichen Eingliederungsmassnahmen eine wirtschaftliche Einbusse von mindestens 40% ergibt, wird eine Rente zugesprochen.
Wann wird eine viertel, halbe, dreiviertel oder ganze IV-Rente ausgerichtet?
Ab 40% IV-Grad ¼-Rente
Ab 50% IV-Grad ½- Rente
Ab 60% IV-Grad ¾-Rente
Ab 70% IV-Grad 1/1-Rente
Gibt es eine Koordination zwischen den Leistungen der IV und der SUVA?
Ja. Falls die Rente aus der Unfallversicherung (UV) und die der Invalidenversicherung (IV) zusammen mehr als 90% des versicherten Verdienstes betragen, richtet die UV eine Komplementärrente aus, d.h. der Unfallversicherer zahlt den Differenzbetrag zwischen der IV-Rente und 90% des versicherten Verdienstes.