Ausgleichskasse PANVICA
Talstrasse 7
Postfach 514
3053 Münchenbuchsee

Tel. +41 31 388 14 88
Fax +41 31 388 14 89
info(at)panvica.ch

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

Freitag
08:00 - 12:00
13:30 - 16:00

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Häufig gestellte Fragen - EO

Was für Dienstarten gibt es?

  • Rekrutenschule      
  • Normaldienst
  • WK, Zivilschutzdienst, J+S Kaderbildung, Jungschützenleiterkurs, Zivildienst
  • Beförderungsdienst
  • Durchdiener-Kader

Was gilt als Beförderungsdienst?

Als Beförderungsdienst gelten Dienstleistungen, die zur Erlangung eines höheren Grades oder Funktion dienen.

Was gilt als Durchdienerdienst?

Als Durchdienerdienst gelten Dienstleistungen von Personen, die ihre gesamte Dienstpflicht am Stück leisten.

Wie berechnet sich die Entschädigung während des Normaldienstes?

Der Tagesansatz wird wie folgt berechnet:

  • Monatslohn     x 12 plus 13. oder Gratifikation : 360 = Tagesansatz
  • Stundenlohn   x Wochenstunden plus 13. oder Gratifikation : 7 
                               = Tagesansatz
  • Jahreslohn      : 360 = Tagesansatz

Wie hoch ist die Entschädigung während der Rekrutenschule?

Der Tagesansatz für Rekrutinnen und Rekruten ohne Kinder beträgt CHF 62.- pro Tag. Hinzu kommen allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).

Wie hoch ist die Entschädigung während des Normaldienstes?

Die gesetzliche Entschädigung beträgt 80% des Bruttolohnes, mindestens jedoch CHF 62.- pro Tag. Hinzu werden allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag vergütet (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).

Wie hoch ist die Entschädigung während des Beförderungsdienstes (Gradänderung)?

Die gesetzliche Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Monatslohnes, mindestens jedoch CHF 111.- pro Tag. Hinzu werden allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag vergütet (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).

Wie hoch ist die Entschädigung für Durchdiener-Kader?

Während der Grundausbildung als Rekrutin oder Rekrut beläuft sich die Entschädigung auf CHF 62.-, als Kaderanwärter auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Lohnes, mindestens jedoch CHF 91.- pro Tag. Hinzu werden allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag vergütet (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).

Gibt es noch andere Entschädigungen aus der Erwerbsersatzordnung?

Zu den Entschädigungen und den Kinderzulagen können unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich noch Betriebs- und Betreuungskosten vergütet werden.

Gibt es eine Verjährungsfrist für die Einreichung der Meldekarte?

Ja. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre ab dem Entlassungsdatum.

Wie ist die EO-Entschädigung geltend zu machen?

Arbeitnehmende leiten die im Dienst erhaltene EO-Meldekarte ihrem Arbeitgeber weiter, Selbständigerwerbende an die für den Beitragsbezug zuständige Ausgleichskasse und Arbeitslose an ihren letzten Arbeitgeber.

Werden auf den Entschädigungen aus der Erwerbsersatzordnung Sozialabzüge gemacht?

Ja. Folgende Beiträge müssen in Abzug gebracht werden:
AHV/IV/EO 5.125%, ALV 1,1% bis CHF 148'200.-; Solidaritätsbeitrag von 0.5% ab CHF 148'201.-

  

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