Ausgleichskasse PANVICA
Talstrasse 7
Postfach 514
3053 Münchenbuchsee

Tel. +41 31 388 14 88
Fax +41 31 388 14 89
info(at)panvica.ch

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

Freitag
08:00 - 12:00
13:30 - 16:00

>>> Standortinfo

 

AHV – Arbeitgeberkontrolle

Art. 68/2 AHVG bzw. Art. 162 ff AHVV schreiben vor, dass die Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren haben.  

Hauptaufgaben der Arbeitgeberkontrolle

  • Kontrolle des Arbeitgebers

    • ob alle Personen mit unselbstständiger Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer erfasst wurden
    • ob alle Entgelte, die zum massgebenden Lohn gehören, der Ausgleichskasse bescheinigt wurden
    • ob die Lohnbescheinigungen vollständig sind und die für den IK-Eintrag notwendigen Angaben enthalten
    • Beratung der Arbeitgeber
    • Schutz der Arbeitnehmer

  • Kontrolle der Ausgleichskasse

    • ob sämtliche gemeldeten Löhne ordnungsgemäss IK gebucht (Erfassungsjournal) wurden
    • ob auf der richtigen Lohnsumme Sozialversicherungsbeiträge erhoben (Schlussabrechung) wurden


  

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