PANVICAplus Vorsorgestiftung
Die Berufliche Vorsorge soll, zusammen mit den Leistungen aus AHV/IV, den Pensionierten, Hinterlassenen und Invaliden, die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung in angemessener Weise ermöglichen.
Seit dem 1.1.1985 sind alle AHV-pflichtigen Arbeitnehmer obligatorisch im Sinne des Bundesgesetzes über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge zu versichern.
Die PANVICAplus Vorsorgestiftung bezweckt die berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG und seiner Ausführungsbestimmungen für Selbständigerwerbende, für Arbeitgeber sowie für ihre Arbeitnehmer und deren Hinterbliebene gegen die wirtschaftlichen Folgen von Alter, Invalidität und Tod.
Die Sammelstiftung ist im Register für berufliche Vorsorge eingetragen und untersteht der Bernischen BVG- und Stiftungsaufsicht (BBSA).
Ihre Vorteile bei einem Anschluss an die PANVICAplus Vorsorgestiftung:
- Transparent
- Plan frei wählbar
- Steuervorteil
- Möglichkeit zur Bildung von Arbeitgeberbeitragsreserven
- Anlagestrategie abhängig von der Risikofähigkeit