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Covid-19 Bundesrat hebt Massnahmen auf
Am 16. Februar 2022 hat der Bundesrat beschlossen, die Covid-19-Verordnung besondere Lage sowie die Covid-19-Verordnung Erwerbsausfall zu ändern. Ab dem 17. Februar 2022 sind alle Massnahmen, abgesehen von der Maskentragepflicht im öffentlichen Verkehr und in gewissen Gesundheitseinrichtungen, aufgehoben. Die Leistungen der Corona-Erwerbsausfallentschädigung sind ebenfalls aufgehoben, mit Ausnahme der besonders gefährdeten Personen und Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung sowie selbstständig Erwerbenden im Veranstaltungsbereich.
Die Fristen für die Geltendmachung der Ansprüche wurden ebenfalls angepasst. Die Leistungen können neu spätestens bis zum Ende des dritten Monats nach deren Aufhebung geltend gemacht werden und nicht bis zum 31. März 2023 wie ursprünglich vorgesehen.
Zusammenfassung der Fristen der einzelnen Leistungen:
Leistungen | Gültigkeit des Anspruchs | Frist für die Geltendmachung des Anspruch |
---|---|---|
Quarantäne | 02.02.2022 | 31.05.2022 |
Ausfall der Fremdbetreuung | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Veranstaltungsverbot | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Betriebsschliessung | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Allgemeinen | 16.02.2022 | 31.05.2022 |
Besonders gefährdete Personen | 31.03.2022 | 31.06.2022 |
Erhebliche Einschränkung der Erwerbstätigkeit im Veranstaltungsbereich | 30.06.2022 | 30.09.2022 |
Medienmitteilung des Bundesrates
Massnahmeübersicht / Corona Erwerbsausfallentschädigung
Wir bitten Sie die Fristen zur Einreichung des jeweiligen Gesuchs zu beachten. Anmeldungen die nach der Frist eingehen, können von der Ausgleichskasse Panvica nicht mehr bearbeitet werden. Bei uns noch hängige Anmeldungen welche vor Ablauf der entsprechenden Frist eingereicht werden, werden auch nach Abschluss der Frist bearbeitet.
Zum Anmeldeformular:
Personen in arbeitgeberähnlicher Stellung und Anmeldung für Arbeitnehmende bei Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und besonders gefährdete Personen:
Selbständigerwerbende inkl. Quarantäne, Ausfall Fremdbetreuung und besonders gefährdete Personen: