Ausgleichskasse PANVICA
Talstrasse 7
Postfach 514
3053 Münchenbuchsee

Tel. +41 31 388 14 88
Fax +41 31 388 14 89
info(at)panvica.ch

Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag
08:00 - 12:00
13:30 - 17:00

Freitag
08:00 - 12:00
13:30 - 16:00

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Krankheit und Unfall

1) Unfallversicherung gemäss UVG

Seit dem 1.1.1984 muss jeder Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle und ab 8 Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch durch den Arbeitgeber versichert sein. Die obligatorische Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist eine Sozialversicherung und deckt die Kosten für ambulante Behandlung, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung und Lohnausfälle. Selbständigerwerbende unterstehen nicht dem UVG und können ihren Versicherungsschutz selber wählen.

2) Kranken- und Unfalltaggeld-Versicherung

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber während der Wartefrist gemäss GAV / L-GAV. Versichert werden können:

  • 80% des Lohnes für alle Arbeitnehmer (verschiedene Wartefristen wählbar)
  • 80% einer fixen Lohnsumme für den SE und seine mitarbeitende Ehefrau sowie für Geschäftsführer einer AG oder GmbH (verschiedene Wartefristen wählbar).

3) Krankenpflegeversicherung

Deckt Behandlungskosten für medizinische, ambulante und stationäre Behandlungen. Die Spitalzusatzversicherung für halbprivate oder private Abteilung ist frei wählbar.

Unser Angebot umfasst die Bereiche

  • Unfallversicherung gemäss UVG und UVG-Zusatz-Versicherungen
  • Krankentaggeld
  • Krankenpflege und erweiterte Kostendeckung für halbprivate oder private Abteilung

Ihre Vorteile auf einen Blick

  • Die Lohnfortzahlungspflicht wird zum kalkulierbaren Risiko.
  • Attraktive Prämien dank des Rahmenvertrages für Mitglieder der PANVICA-Berufsverbände.
  • Case Management - individuelle Betreuung zur raschen Wiedereingliederung erkrankter Mitarbeiter.
  • Ihren Bedürfnissen entsprechend wählbare Wartefrist (14, 30, 60 oder 90 Tage).
  • Verzicht auf Kündigung im Leistungsfall durch innova.
  • Versicherungslösung entspricht den Vorgaben des Gesamtarbeitsvertrages des Schweizer Bäcker-Confiseurmeister-Verbandes (SBC) und des Landes-Gesamtarbeitsvertrages.
  • Einfache Abwicklung: Die definitive Prämienabrechnung erfolgt aufgrund der AHV-Lohndeklaration. Sie bezahlen die Prämien zusammen mit den AHV-Beiträgen.
  • Sie haben nur eine Ansprechperson für alle Belange von AHV, BVG, UVG und Lohnausfall.
  • Solidarität unter den Mitgliedern: Einheitstarif für alle Mitglieder der Berufsverbände; die Verträge werden nicht individuell saniert.
  

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