Häufig gestellte Fragen - Finanz- und Rechnungswesen
- Ist es möglich, die Beiträge mittels Lastschriftverfahren (LSV) zu bezahlen?
- Können die Beiträge mittels Dauerauftrag bezahlt werden?
- Wie kann ich Verzugszinsen vermeiden?
- Kann/muss ich meine Lohnsumme während des Jahres anpassen?
- Wie sind die Zahlungsfristen? Wie lange habe ich Zeit um eine Pauschal- oder Quartalsrechnung zu bezahlen und wann kommen die Mahnungen ?
- Wird die Lohnsumme meines Betriebes automatisch angepasst wenn ich meine Mitarbeiter an- oder abmelde?
Ist es möglich, die Beiträge mittels Lastschriftverfahren (LSV) zu bezahlen?
Ja, sie können Ihre Beiträge bequemer mit dem Lastschriftverfahren (LSV) oder Debit Direct (DD) bezahlen.
Und so geht’s bestellen Sie bei der Abteilung Finanz- & Rechnungswesen (031 388 14 88) ein entsprechendes Antragsformular, oder drucken Sie das Antragsformular ganz einfach aus. Antragsformular Debit direct / LSV Geben Sie an, ob der zu belastende Rechnungsbetrag ab einem Post- oder Bankkonto abgebucht werden soll, und schicken Sie das Formular an uns zurück. Alles weitere erledigt dann unsere Abteilung Finanz- und Rechnungswesen. Zögern Sie nicht, uns für weitere Informationen anzurufen. Wir beraten Sie gerne.
Können die Beiträge mittels Dauerauftrag bezahlt werden?
Ja und zwar auf unser Postkonto Nr. 30-11743-7, lautend auf PANVICA, Talstrasse 7, Postfach 514, 3053 Münchenbuchsee. Wichtig: Bitte geben Sie im Zahlungszweck Ihre Abrechnungsnummer an..
Wie kann ich Verzugszinsen vermeiden?
Indem Sie unsere Hinweise auf den Rechnungen beachten und die Zahlungstermine einhalten. Insbesondere ist wichtig, dass Ihre Zahlungen termingerecht auf unserem Konto eingegangen sind; d.h. Sie sollten Ihren Zahlungsauftrag an die Bank oder die Post mindestens 3 bis 4 Valutatage vor dem Verfalltermin in Auftrag geben.
Kann/muss ich meine Lohnsumme während des Jahres anpassen?
Ja, Arbeitgeber sind verpflichtet, wesentliche Änderungen ihrer Lohnsumme von sich aus zu melden (wesentlich => 10%). Es ist unzulässig, niedrigere Akontobeiträge zu entrichten, als tatsächlich geschuldet sind. Selbstverständlich dürfen auch Abweichungen von weniger als 10% an uns gemeldet werden.
Wie sind die Zahlungsfristen? Wie lange habe ich Zeit um eine Pauschal- oder Quartalsrechnung zu bezahlen und wann kommen die Mahnungen ?
Beispiel an der Rechnung Januar: die Rechnung wird bis am 15. Januar verschickt, diese ist zahlbar bis am 10. Februar. Wird diese Frist nicht eingehalten, erhalten Sie eine erste gebührenfreie Zahlungserinnerung mit einer Nachfrist von 10 Tagen. Nach Ablauf dieser Nachfrist senden wir eine gesetzliche Mahnung. Trifft Ihre Zahlung nicht innert den nächsten 20 Tagen bei uns ein, leiten wir die Betreibung ein. Um diesen letzten Schritt zu vermeiden, bitten wir Sie, mit uns Kontakt aufzunehmen und uns einen konkreten Zahlungsvorschlag zu unterbreiten. Wir sind bestrebt, eine für beide Parteien annehmbare Lösung zu finden.
Wird die Lohnsumme meines Betriebes automatisch angepasst wenn ich meine Mitarbeiter an- oder abmelde?
Dies ist leider nicht möglich. Die grosse Anzahl von Ein- und Austrittsmeldungen lässt nicht zu, dass wir diese zur Anpassung der Lohnsumme verwenden können. Wir bitte Sie deshalb, uns jeweils schriftlich oder telefonisch, Ihre neue Jahres-Lohnsumme mitzuteilen.