Häufig gestellte Fragen - EO
- Was für Dienstarten gibt es?
- Was gilt als Beförderungsdienst?
- Was gilt als Durchdienerdienst?
- Wie berechnet sich die Entschädigung während des Normaldienstes?
- Wie hoch ist die Entschädigung während der Rekrutenschule?
- Wie hoch ist die Entschädigung während des Normaldienstes?
- Wie hoch ist die Entschädigung während des Beförderungsdienstes (Gradänderung)?
- Wie hoch ist die Entschädigung für Durchdiener-Kader?
- Gibt es noch andere Entschädigungen aus der Erwerbsersatzordnung?
- Gibt es eine Verjährungsfrist für die Einreichung der Meldekarte?
- Wie ist die EO-Entschädigung geltend zu machen?
- Werden auf den Entschädigungen aus der Erwerbsersatzordnung Sozialabzüge gemacht?
Was für Dienstarten gibt es?
- Rekrutenschule
- Normaldienst
- WK, Zivilschutzdienst, J+S Kaderbildung, Jungschützenleiterkurs, Zivildienst
- Beförderungsdienst
- Durchdiener-Kader
Was gilt als Beförderungsdienst?
Als Beförderungsdienst gelten Dienstleistungen, die zur Erlangung eines höheren Grades oder Funktion dienen.
Was gilt als Durchdienerdienst?
Als Durchdienerdienst gelten Dienstleistungen von Personen, die ihre gesamte Dienstpflicht am Stück leisten.
Wie berechnet sich die Entschädigung während des Normaldienstes?
Der Tagesansatz wird wie folgt berechnet:
- Monatslohn x 12 plus 13. oder Gratifikation : 360 = Tagesansatz
- Stundenlohn x Wochenstunden plus 13. oder Gratifikation : 7
= Tagesansatz - Jahreslohn : 360 = Tagesansatz
Wie hoch ist die Entschädigung während der Rekrutenschule?
Der Tagesansatz für Rekrutinnen und Rekruten ohne Kinder beträgt CHF 62.- pro Tag. Hinzu kommen allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).
Wie hoch ist die Entschädigung während des Normaldienstes?
Die gesetzliche Entschädigung beträgt 80% des Bruttolohnes, mindestens jedoch CHF 62.- pro Tag. Hinzu werden allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag vergütet (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).
Wie hoch ist die Entschädigung während des Beförderungsdienstes (Gradänderung)?
Die gesetzliche Entschädigung beträgt 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Monatslohnes, mindestens jedoch CHF 111.- pro Tag. Hinzu werden allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag vergütet (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).
Wie hoch ist die Entschädigung für Durchdiener-Kader?
Während der Grundausbildung als Rekrutin oder Rekrut beläuft sich die Entschädigung auf CHF 62.-, als Kaderanwärter auf 80% des durchschnittlichen vordienstlichen Lohnes, mindestens jedoch CHF 91.- pro Tag. Hinzu werden allfällige Kinderzulagen von CHF 20.- pro Kind pro Tag vergütet (Totalentschädigung maximal CHF 196.- pro Tag; mit Kindern maximal CHF 245.-).
Gibt es noch andere Entschädigungen aus der Erwerbsersatzordnung?
Zu den Entschädigungen und den Kinderzulagen können unter gewissen Voraussetzungen zusätzlich noch Betriebs- und Betreuungskosten vergütet werden.
Gibt es eine Verjährungsfrist für die Einreichung der Meldekarte?
Ja. Die Verjährungsfrist beträgt 5 Jahre ab dem Entlassungsdatum.