AHV – Arbeitgeberkontrolle
Art. 68/2 AHVG bzw. Art. 162 ff AHVV schreiben vor, dass die Ausgleichskassen die ihnen angeschlossenen Arbeitgeber periodisch auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen hin zu kontrollieren haben.
Hauptaufgaben der Arbeitgeberkontrolle
- Kontrolle des Arbeitgebers
- ob alle Personen mit unselbstständiger Erwerbstätigkeit als Arbeitnehmer erfasst wurden
- ob alle Entgelte, die zum massgebenden Lohn gehören, der Ausgleichskasse bescheinigt wurden
- ob die Lohnbescheinigungen vollständig sind und die für den IK-Eintrag notwendigen Angaben enthalten
- Beratung der Arbeitgeber
- Schutz der Arbeitnehmer
- Kontrolle der Ausgleichskasse
- ob sämtliche gemeldeten Löhne ordnungsgemäss IK gebucht (Erfassungsjournal) wurden
- ob auf der richtigen Lohnsumme Sozialversicherungsbeiträge erhoben (Schlussabrechung) wurden