PANVICA
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Kranken und Unfall

Jürg A. Krachpelz
Jürg A. Krachpelz, Leiter Kranken- und Unfall- Versicherung

1) Unfallversicherung gemäss UVG

Seit dem 1.1.1984 muss jeder Arbeitnehmer gegen Berufsunfälle und ab 8 Arbeitsstunden pro Woche auch gegen Nichtberufsunfälle obligatorisch durch den Arbeitgeber versichert sein. Die obligatorische Unfallversicherung gemäss Unfallversicherungsgesetz (UVG) ist eine Sozialversicherung und deckt die Kosten für ambulante Behandlung, Spitalaufenthalte in der allgemeinen Abteilung und Lohnausfälle. Selbständigerwerbende unterstehen nicht dem UVG und können ihren Versicherungsschutz selber wählen.

2) Kranken- und Unfalltaggeld-Versicherung

Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber während der Wartefrist gemäss GAV / L-GAV. Versichert werden können:

  • 80% oder 90% des Lohnes für alle Arbeitnehmer
  • 80% einer fixen Lohnsumme für den SE und seine mitarbeitende Ehefrau sowie für Geschäftsführer einer AG oder GmbH (verschiedene Wartefristen wählbar).

3) Krankenpflegeversicherung

Deckt Behandlungskosten für medizinische, ambulante und stationäre Behandlungen. Die Spitalzusatzversicherung für halbprivate oder private Abteilung ist frei wählbar.

Unser Angebot umfasst die Bereiche

  • Unfallversicherung gemäss UVG und UVG-Zusatz-Versicherungen
  • Krankentaggeld
  • Krankenpflege und erweiterte Kostendeckung für halbprivate oder private Abteilung

Ihre Vorteile bei einer Krankentaggeld- und Unfallversicherungslösung durch die PANVICA

  • Wir erfüllen mit unserem Angebot die Vorschriften des Unfallversicherungs-Gesetzes und die Vorschriften der Gesamtarbeitsverträge (SBKV + L-GAV) in Bezug auf Unfallzusatzversicherung und Krankentaggeldobligatorium
  • Die Abwicklung ist denkbar einfach: Sie bezahlen die Prämien zusammen mit den AHV-Beiträgen
  • Ihre Arbeitnehmer werden keiner gesundheitlichen Aufnahmeprüfung unterzogen (Volldeckung, BVG-koordiniert, ohne Überschussbeteiligung)
  • Die definitive Prämienabrechnung erfolgt aufgrund der AHV-Lohndeklaration.
  
Zuletzt aktualisiert am: 03.04.2008